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    Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich bis zum Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels (etwa 12.-13. Schwangerschaftswoche) ohne medizinische Notwendigkeit möglich. Ein Abbruch mit der sogenannten Abtreibungspille ist jedoch nur bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche erlaubt, danach muss dieser mit einem chirurgischen Eingriff erfolgen.

    Du kannst uns über folgende E-Mail Adresse diskret und anonym deine Fragen stellen: direktberatung@ovila.at

    Abtreibungspille Kosten schwanken zwischen 350 bis 1000 Euro.

    Was nach der Einnahme der Abtreibungspille passiert
    Das für eine medikamentöse Abtreibung eingesetzte Präparat ist Mifygene (R). Das darin enthaltene Steroid blockiert das schwangerschaftserhaltende Hormon Progesteron und bewirkt eine Abbruchblutung. Gleichzeitig sorgt Mifygene dafür, dass sich der Muttermund erweicht und öffnet. Da der Embryo in dieser Phase der Schwangerschaft keine Überlebenschance außerhalb der schützenden Gebärmutter hat, wird dieser auf natürlichem Weg tot geboren.

    Was man vor der Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch bedenken sollte
    In Österreich wird sowohl die medikamentöse Abtreibung, als auch ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch erst nach umfangreichen Beratungsgesprächen vorgenommen. Neben einer gynäkologischen Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaftswoche, erfolgt darüber hinaus ein Aufklärungsgespräch durch den behandelnden Arzt.

    Sabine - Ovila Beratungsteam
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